Feuerwehr Ringelheim


Direkt zum Seiteninhalt

Lageplan

Umbau

C:\Users\Schaf&Wolf\Documents\Meine Webseite\images\p016_1_00.jpg
Error File Open Error

Auszug aus den Amtlichen Bekanntmachungen v. 20.11.08:

Ankündigung einer Einziehung
Es ist beabsichtigt, eine in Salzgitter-Ringelheim
gelegene Teilfläche der Straße (hier: Verbindungsweg)
„Am Schloßpark“ (Gemarkung Ringelheim, Flur 3,
Flurstücke 45/2 und 45/4 sowie eine Teilfläche aus
Flurstück 46/2) zum 01.09.2009 als öffentliche Straße
einzuziehen. Die Straßenfläche ist entbehrlich, weil es
nicht erforderlich ist, in diesem Bereich einen Verbindungsweg
vorzuhalten. Die Fläche soll der Erweiterung
der angrenzenden städtischen Grundstücke dienen.
Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 NStrG hiermit
bekanntgegeben.
Ein Lageplan der zur Einziehung vorgesehenen Fläche
liegt bei.
Stadt Salzgitter
- als Träger der Straßenbaulast

Fachdienst Stadtplanung, Umwelt und Baurecht – Fachgebiet Stadtplanung Anlage 4 zur Vorlage Nr. 4511/11
16.12.2009
Bebauungsplan Rgh 5, 1. Änderung für SZ-Ringelheim, „Im Winkel“

Behandlung der vorgebrachten Stellungnahmen
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB vom 23.11. bis 07.12.2007

Nr.

Name / Datum
Anregung / Stellungnahme
Abwägung / Form der Beantwortung


Herr Hoffmann Am Schlosspark 17
01.02.2007 (Gesprächsvermerk)

Bei dem geplanten Ausbau des Feuerwehrgerätehauses soll die derzeit nach Westen gerichtete Ausfahrt künftig nach Süden verlegt und damit dem Grundstück Am Schlosspark 17 zugewandt werden. Dementsprechend sind bei der Planung die Vorflächen für die Radien der Feuerwehrfahrzeuge viel zu klein bemessen worden. Dadurch können die Fahrzeuge nicht ohne Mitbenutzung des Gehweges und ohne Störung seines Grundstücks das geplante Gebäude verlassen.
Es wird angeregt, die freiwillige Feuerwehr in die ehemalige ÜZH-Zentrale in SZ-Ringelheim auszulagern
Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt.

Begründung:
Das Flurstück 45/2, bisher als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, wird geteilt und jeweils ca. zur Hälfte den angrenzenden Nutzungen, (allgemeines Wohngebiet und Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestim-mung Feuerwehr)) zugeschlagen.
Die für die Feuerwehrfahrzeuge erforderlichen Fahrkurven wurden ermittelt. Eine vor Ort erfolgte Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Die bisher an der Westseite des Gebäudes gelegene Ein- und Ausfahrt wird im Rahmen der baulichen Erweiterung des Gebäudes an die Nord- bzw. Südseite verlegt. Damit steht für jedes Fahrzeug eine fahrtechnisch hinreichende Fläche zur Verfügung, die eine Einhaltung der Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche ermöglicht. Des Weiteren soll die südliche Ein- und Ausfahrt ausschließlich durch das kürzere der beiden Fahrzeuge genutzt werden.
Eine Verlegung in die ehemalige ÜZH-Zen-trale (Anm.: am südlichen Ortsrand von SZ-Ringelheim gelegen) scheidet sowohl aus entfernungsrelevanten als auch aus bautechnischen und Kostengründen aus.

Thomas Greyer
Am Schlosspark 12
15.11.2007

Als Anwohner äußere ich folgende Einwendungen zu der Änderung des o.a. Bebauungsplanes:
Die Änderung des Bwird mit der Erweiterung der FF Ringelheim begründet. Sollte dieses zutreffen, fehlen in dem o.a. B-Plan einige wichtige Punkte.
Gemäß DIN 14092 gibt es einige Vorschriften für den Bau bzw. Umbau von Feuerwehrhäusern. Gemäß der DIN 14092 muss die Anzahl der PKW-Stellplätze für Feuerwehrangehörige mindestens der Anzahl der Sitzplätze auf den Feuerwehrfahrzeugen (z. Z. 15) sein. Sie sollen eine Länge von 5,50und eine Breite von 2,5aufweisen. Sie sind so anzuordnen, dass es zu keinem gefährlichen Begegnungsverkehr zwischen ankommenden Feuerwehrangehörigen und evtl. bereits ausrückenden Fahrzeugen komme. Weder die Stellplätze sind in der Änderung des Bausgewiesen, geschweige denn dass der Begegnungsverkehr verhindert wird.
Gemäß der o. a. DIN-Norm muss der Stauraum vor dem Tor mindestens der Stellplatzlänge im Feuerwehrhaus entsprechen. Diese ist dem Plan nicht zu entnehmen. Damit würde in den öffentlichen Straßenverkehr eingegriffen. Auch dieses ist dem Bnicht zu entnehmen.

Nur vorsichtshalber teile ich mit, dass ich gegen evtl. Baumaßnahmen Widerspruch einlegen werde.
Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt.

Begründung:
Bei der DIN 14092 handelt es sich um eine Soll-Bestimmung. Deren Anwendung sowie auch der Nachweis der Einstellplätze ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens, sondern erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Die für die Feuerwehrfahrzeuge erforderlichen Fahrkurven wurden ermittelt. Eine vor Ort erfolgte Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Die bisher an der Westseite des Gebäudes gelegene Ein- und Ausfahrt wird im Rahmen der baulichen Erweiterung des Gebäudes an die Nord- bzw. Südseite verlegt. Damit steht für jedes Fahrzeug eine fahrtechnisch hinreichende Fläche zur Verfügung, die eine Einhaltung der Inanspruchnahme der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche ermöglicht. Des Weiteren soll die südliche Ein- und Ausfahrt ausschließlich durch das kürzere der beiden Fahrzeuge genutzt werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass weder das Befahren und die damit verbundene Inanspruchnahme einer öffentlichen Verkehrsfläche durch Feuerwehrfahrzeuge noch die Regelung des Begegnungsverkehrs durch Festsetzungen in einem Bebauungsplanverfahren zu regeln sind.

FFW. Feuerwehr SZ-Ringelheim, Ortsbrandm. Tacke u. Herr Benecke
28.11.2007
(Gesprächsvermerk)

Aus Sicht der FFW Ringelheim ist die in Variante II als Allgemeines Wohngebiet vorgesehene Teilfläche des Flurstücks 45/2 für die Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ erforderlich. Sie wird aufgrund fehlender Parkmöglichkeiten als Stellfläche für Pkw während der Einsätze und als Ausbildungsfläche benötigt. Herr Tacke wird diese Anregung über FD 37 einbringen.
Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt.

Begründung:
Das Flurstück 45/2, bisher als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, wird geteilt und jeweils ca. zur Hälfte den angrenzenden Nutzungen, (allgemeines Wohngebiet und Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestim-mung Feuerwehr) zugeschlagen (Anm.: Variante II der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung).
Eine vor Ort erfolgte Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Die bisher an der Westseite des Gebäudes gelegene Ein- und Ausfahrt wird im Rahmen der baulichen Erweiterung des Gebäudes an die Nord- bzw. Südseite verlegt. Damit steht für jedes Fahrzeug eine fahrtechnisch hinreichende Fläche zur Verfügung, die eine Einhaltung der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche ermöglicht. Damit stehen sowohl die nördliche Freifläche des Erweiterungsbaues als auch die westlich verbleibende Freifläche für Übungszwecke zur Verfügung. Der erforderliche Stellplatznachweis ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sondern erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.



FFW. Feuerwehr SZ-Ringelheim Ortsbrandmeister
29.11.2007

Zum Bebauungsplan am Feuerwehrhaus in Ringelheim hier die Eingabe:
Wir die Feuerwehr Ringelheim brauchen das Flurstück 45/2 dazu. Die Fläche muss dann genutzt werden als Übungslinie der Jugendfeuerwehr, zum Bestücken der Fahrzeuge, als Ausbildungszweck an den Fahrzeugen usw.
Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht gefolgt.

Begründung:
Das Flurstück 45/2, bisher als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt, wird geteilt und jeweils ca. zur Hälfte den angrenzenden Nutzungen, (allgemeines Wohngebiet und Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestim-mung Feuerwehr)) zugeschlagen.
Eine vor Ort erfolgte Abstimmung hatte folgendes Ergebnis:
Die bisher an der Westseite des Gebäudes gelegene Ein- und Ausfahrt wird im Rahmen der baulichen Erweiterung des Gebäudes an die Nord- bzw. Südseite verlegt. Damit steht für jedes Fahrzeug eine fahrtechnisch hinreichende Fläche zur Verfügung, die eine Einhaltung der jeweiligen öffentlichen Verkehrsfläche ermöglicht. Damit stehen sowohl die nördliche Freifläche des Erweiterungsbaues als auch die westlich verbleibende Freifläche für Übungszwecke zur Verfügung. Der erforderliche Stellplatznachweis ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sondern erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.




Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 15.11
. bis 07.12.2007

Nr.

Name / Datum
Anregung / Stellungnahme
Abwägung / Form der Beantwortung


ASG 23.11.2007

Keine Einwände, die Grundstücke sind abwassertechnisch erschlossen. Seitens der ASG sind somit keine Kanalbaumaßnahmen erforderlich.
----------


e?on ?Avavon
03.12.2007

Durch die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses könnte das Anschlusskabel dieser Anlage betroffen sein. Sollte hierbei eine Anpassung oder eine Umlegung unseres im Erdreich verlegten Kabels erforderlich werden, bitten wir rechtzeitig um Benachrichtigung.
Wir gehen davon aus, dass der Fortbestand unserer Anlagen weiterhin gesichert bleibt, stehen jedoch für weitere Fragen gern zur Verfügung.
Grundstückseigentümer und Bauherr sind mit der Bitte um Berücksichtigung informiert worden.




Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
03.12.2007
Aus Sicht unseres Hauses bestehen zu der der oben genannten Planung keine Bedenken

-----------


Landwirtschafts-kammer
04.12.2007

Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes Rghfür Salzgitter-Ringelheim „Im Winkel“ ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes an Stelle der Gemeinbedarfsfläche „Verwaltungsstelle“, wie sie im Ursprungsplan festgesetzt war. Des Weiteren soll für die Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ die planungsrechtliche Absicherung des Bestandes und der geplanten Erweiterung Rechnung getragen werden. Die zwei Planungsvarianten für den Geltungsbereich unterscheiden sich durch den Erhalt von Stellplätzen und Straßenfläche zwischen dem ehem. Verwaltungsgebäude und der Feuerwehr bzw. den Verzicht auf die Straßenverkehrsfläche und anstatt dessen Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.
Nutzung bzw. Umnutzung vorhandener Bausubstanz wird unsererseits insbesondere aufgrund eines sparsamen Umganges mit Grund und Boden begrüßt - wir gehen davon aus, dass sich durch die Änderung der „Gemeinbedarfsfläche Verwaltungsstelle“ in ein allgemeines Wohngebiet keine höheren Schutzansprüche ergeben.
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung.
------------


Landesamt für Denkmalpflege
21.11.2007

Aus Sicht der Archäologischen Denkmalpflege steht dem o. g. Vorhaben nichts entgegen.
----------


Landesbehörde für Straßenbau u. Verkehr
26.11.2007

Belange der Straßenbauverwaltung werden von der 1. Änderung des Bebauungsplanes Rgh 5 nicht betroffen.
Anregungen oder Bedenken werden nicht vorgebracht
----------


Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten u. Naturschutz
04.12.2007
Die vorliegende Planung ist hinsichtlich der folgenden von mir zu vertretenden Belange geprüft worden:
Landeseigene Anlagen
Meßeinrichtungen
Die genannten Belange werden nicht berührt.

Diese Prüfung ersetzt nicht die in einem wasserrechtlichen oder sonstigen Verfahren ggf. erforderliche Stellungnahme des Gewässerkundlichen Landesdienstes gem. §NWG in Verbindung mit dem Erlass „Gewässerkundlicher Landesdienst; Beratungspflicht und Beteilungserfordernis nach §Abs.NWG“ (01.08.2002, Nds. MBl. Nr.S.
-----------


Polizeiinspektion SZ/PE/WF
06.12.2007
Seitens der Polizeiinspektion SZ/PE/WF bestehen keine Einwände, da polizeiliche Belange nicht berührt werden.

--------




WEVG
30.11.2007
Beiliegend übersenden wir einen Übersichtsplan unserer vorhandenen Gas- und Wasserversorgungsleitungen.
Wir erheben gegen den Bebauungsplan keine Einwände.

Die Versorgungsleitungen liegen im öffentlichen Straßenraum. Dadurch ist die Eintragung von Leitungsrechten entbehrlich.


Zentrale Polizeidirektion - Kampfmittelbeseitigung –
12.12.2007
Die Aufnahmen zeigen keine Bombardierung innerhalb des Planungs- bzw. Grundstücksbereiches. Gegen die vorgesehene Nut-zung bestehen in Bezug auf Abwurfkampfmittel keine Bedenken.

--------


Sport- und Freizeit GmbH 22.11.2007
Keine Bedenken

--------


Landkreis Goslar
26.11.2007
Diesbezüglich habe ich keine Anregungen und Hinweise vorzutragen, da meine Belange nicht berührt werden.

--------


Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 10.07. bis 10.08.2009
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Nr.

Name / Datum
Anregung / Stellungnahme
Abwägung / Form der Beantwortung


IHK Braunschweig
23.07.2009

Gegen die o. g. Bebauungsplanänderung bestehen von unserer Seite keine Bedenken.

--------------


Handwerkskammer
16.07.2007

Nach Durchsicht der uns zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen teilen wir mit, dass seitens des Handwerks weder Anregungen noch Bedenken vorgetragen werden müssen.

--------------


Landwirtschaftskammer 27.07.2009
Nach Durchsicht der Unterlagen nehmen wir zu dem Vorhaben aus Sicht der von der Landwirtschaftskammer zu vertretenden öffentlichen und fachlichen Belange wie folgt Stellung:

Zu der Planung haben wir mit Schreiben vom 04.12.2007 im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eine Stellungnahme abgegeben. Da sich an den Grundzügen der Planung nichts geändert hat, verweisen wir auf diese Punkte.
In der Stellungnahme vom 04.12.2007 wurde bereits mitgeteilt, dass gegen die Planung keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.



Kabel Deutschland

Wir haben bislang in der Regel den Netzausbau in Neubaugebieten vorgenommen.
Die Geschäftsführung der Kabel Deutschland hat sich entschlossen, vorerst nicht mehr in die Erschließung von Neubaugebieten zu investieren. Der Grund liegt in der Neuausrichtung unserer Geschäftstätigkeiten: der Fokus liegt jetzt auf der Triple-Play-Aufrüstung der Kabelnetze, d. h. die multimediale Aufrüstung des bestehenden Kabelnetzes für die Nutzung von Internet und Telefon über den TV-Kabelanschluss. Dafür werden wir in den kommenden drei Jahren 500 Millionen € aufwenden.
Die neue strategische Positionierung unseres Unternehmens bedeutet, dass wir Neubaugebiete z. Zt. nicht mehr mit Breitbandkabel versorgen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung.

Kenntnis genommen



e?on ?Avavon
22.07.2009

Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen Anschlüsse der Gebäude für Gas, Wasser und Strom. Durch die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses könnten diese Anlagen betroffen sein. Unsere Leitungen dürfen nicht überbaut werden und müssen weiterhin zugänglich bleiben. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die Arbeiten im Bereich unserer Anlagen während der Bauzeit im notwendigen Umfang und unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen in Abstimmung mit uns durchzuführen sind. Eine Anpassung bzw. Umlegung unserer Leitungen sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Unsere im Jahr 2007 errichtete und im Bebauungsplan ausgewiesene Trafostation haben wir nach vorheriger Absprache mit der Stadt Salzgitter an diesem Stützpunkt aufgestellt. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Fortbestand der Station weiterhin gesichert ist.
Den Verlauf unserer Leitungstrassen für Gas, Wasser und Strom im Bereich des räumlichen Geltungsbereiches können Sie aus den E-Mail-Anlagen entnehmen.
Bei den genannten Leitungen handelt es sich um Hausanschlüsse. Der Grundstückseigentümer und Bauherr wurde über erforderliche Leitungssicherungen bereits frühzeitig in Kenntnis gesetzt.
Die Trafostation ist durch die Festsetzung als Versorgungsfläche, Zweckbestimmung Elektrizität planungsrechtlich abgesichert.



Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 10.07. bis 10.08.2009
Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben.


gez. Waldmann

Fachdienstleiter


C:\Users\Schaf&Wolf\Documents\Meine Webseite\images\p016_1_01.jpg
Error File Open Error

Startseite | Dienstplan | Containerdienst | Gesonderte Dienste | Forum | Einsätze 2011 | Umbau | Fahrzeuge | Fotos | Jugendfeuerwehr | Gästebuch | Wir über uns | Kommando | Links | Impressum | Site Map


GOTT zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr | info@feuerwehr-ringelheim.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü